Ganztagsbetreuung in Ferien erweitert – Das Parlament ermöglicht Kommunen, anerkannte freie Träger für Ferienangebote wie Freizeiten und Sportkurse in der Ganztagsbetreuung jüngerer Schulkinder einzusetzen. Der ab 1. August schrittweise eingeführte Rechtsanspruch umfasst Ferien, außer einer landesrechtlich geregelten Schließzeit von bis zu vier Wochen.
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